Verein zur Förderung des aSDJ Siegen e.V.

Am 10. Dezember 1971 wurde von RichterInnen, Staats -und RechtsanwältInnen, BewährungshelfInnen und SozialarbeiterInnen anderer Institutionen der

Verein zur Förderung der Selbsthilfe junger Menschen

gegründet.

Dieser Vereinsgründung lag die Überlegung zugrunde, gefährdeten jungen Menschen Chancen zu eröffnen, die durch Träger der Jugend- und Sozialhilfe nicht ermöglicht werden konnten. Der Verein wurde immer, und das bis heute, unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität tätig.

Eine erfolgreiche Bewährungshilfe benötigt Unterstützung über den gesetzlichen Rahmen hinaus, und so wurde der Verein tätig im Gewähren von Einzelhilfen, der Finanzierung von gruppenpädagogischen Maßnahmen, Wohnraumbeschaffung, Entschuldung und anderen Hilfen.

Der 1971 gewählte Vorstand des Vereins brachte die Nähe zur Bewährungshilfe schon dadurch zum Ausdruck, dass der damalige Landgerichtspräsident Wilhelm Flocke der erste Vorsitzende des Vereins wurde.

Repräsentanten von Politik und Wirtschaft wurden für die Vereinszwecke gewonnen und begleiteten die Arbeit positiv.

Die Zuwendungen des Vereins setzten sich zusammen aus Geldbußen, verhängt durch die Strafgerichte, Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Schwerpunktmäßig förderte der Verein die Arbeit der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen, war aber auch für andere Einrichtungen wie Justizvollzug, freie Verbände und Behörden von Stadt und Kreis Ansprechpartner.

Diese breite Fächerung erwies sich zunehmend als problematisch, gleichzeitig benötigte die Bewährungshilfe einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Förderverein.

Am 4. Dez. 1996 fand eine Namensänderung des Vereins statt und seitdem firmierte er unter der Bezeichnung

Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Siegen e.V.

Eine weitere Namensänderung wurde im Zuge der Strukturreform der Sozialen Dienste der Justiz in NRW erforderlich. Seit dem 28.01.2009 trägt der Verein nun die Bezeichnung

Förderverein für den ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW bei dem Landgericht Siegen e.V.

Der Förderverein kann mittlerweile auf mehr als 35 Jahre erfolgreiche und die Arbeit der BewährungshelferInnen unterstützende Tätigkeit zurückblicken.

Durch den Strukturwandel innerhalb der Bewährungshilfe änderten sich auch die Förderbereiche des Vereins. So wird gegenwärtig ein eigenes Anti-Aggressivitäts-Training für erwachsene Probanden angeboten, und die aufwendige Ausbildung der BewährungshelferInnen (TeamerInnen) finanzierte der Förderverein.
Ebenso wird die Supervision des Teams „Gruppenarbeit mit Sexualstraftätern“ , für die bislang keine Mittel durch die Justizverwaltung bewilligt werden konnten, von dem Förderverein finanziert. Neben dieser Investition in die Fortbildung der MitarbeiterInnen leistet der Verein weiterhin die Einzelfallhilfe an ProbandenInnen.

Bewährungshilfe verändert sich und benötigt unverzichtbar die Hilfe des Fördervereins mehr denn je vor dem Hintergrund notleidender öffentlicher Haushalte.

Alle Arbeit des Vereins geschieht ehrenamtlich, somit kostenneutral.

Gegenwärtiger Vorstand

Erster VorsitzenderPetra Heinrich, Rechtsanwältin
Zweiter VorsitzenderMartin Helm, Sozialamtmann
KassiererTanja Hilpert, Rechtsanwältin
BeisitzerHelmut Hippenstiel, Sozialoberamtsrat a.D.
Schriftführer Rainald Thiemann, Leiter des aSDJ

Spendenkonto:

Förderverein für den Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW bei dem Landgericht Siegen e.V.

Sparkasse Siegen
IBAN: DE87460500010001111319
BIC: WELADED1SIE

Satzung

Die gültige Satzung des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe lässt sich hier herunterladen.