Hauptaufgabe der Gerichtshilfe sind sozialarbeiterische Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage von Personen, die in Strafverfahren involviert sind. Die sozialarbeiterischen Diagnosen werden durch konkreten Auftrag durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Strafvollstreckungsbehörden, Gnadenstellen erstellt. Dadurch sollen deren Entscheidungen im Interesse einer sozialen Strafrechtspflege und verbesserten prognostischen Grundlage vorbereitet werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich zwei Arbeitsschwerpunkte:
Bei beschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen soll die Gerichtshilfe durch Erforschung der Persönlichkeit und des sozialen Umfeldes eines erwachsenen Beschuldigten oder Angeklagten die Umstände sichtbar machen, die den Hintergrund strafbaren Verhaltens und sozialer Auffälligkeiten bilden können (§ 160 III StPO). Dabei sind die Gegebenheiten festzustellen, die für die Strafzumessung (§ 46 StGB), für die Einstellung eines Verfahrens (§§ 153 und 153a StPO), die Strafaussetzung zur Bewährung (§56 StGB) und die Anordnung der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB) von Bedeutung sein können.
Bei Personen, die von einer Straftat betroffen sind (Geschädigte, Zeugen und deren Angehörige) soll die Gerichtshilfe Informationen über die Auswirkungen der Taten beibringen. Die Gerichtshilfe kann insbesondere eingeschaltet werden:
– in Fällen von häuslicher Gewalt,
– zur Klärung der aktuellen Situation und zur Frage der Fortführung des Ermittlungsverfahrens,
– in Jugendschutzverfahren/Verfahren bei der Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Erlangung von Informationen, sowohl über die Beschuldigten als auch die Geschädigten,
– zur Berichterstattung über Geschädigte und die Tatfolgen (Nr. 15 Abs. 2, Richtlinien für d. Strafverfahren),
– zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA), sofern diese Aufgabe nicht durch einen freien Träger übernommen wird. (Siehe unten)
– in der Psychosozialen Prozessbegleitung von besonders belasteten Opfern bestimmter schwerer Straftaten
Zu den Aufgaben der Gerichtshilfe gehört auch die Mitarbeit in kommunalen Arbeitskreisen, Projekten und örtlichen Koordinierungskreisen der Straffälligenhilfe sowie in kriminalpräventiven Räten.
Link zum Fachbereich:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/dienste/Gerichtshilfe_2/index.php