Presseerklärungen

Mai 2008

Einführung des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz

Bezirksarbeitsgemeinschaft fordert bessere personelle Ausstattung

Zum 1. Juni 2008 stehen für die Bewährungshilfe organisatorische Veränderungen an. In NRW wird dann der „ambulante Soziale Dienst der Justiz“ eingeführt. Dies bedeutet, dass dann Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht zusammengelegt werden. Daraus ergeben sich auch für die sozialen Dienste vor Ort Veränderungen. Der ambulante soziale Dienst der Justiz beim Landgericht wird sich dann zusammensetzen aus 16 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, einer Gerichtshelferin und einem Gerichtshelfer.

Die Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen betreut zurzeit 1077 Probandinnen und Probanden, was eine durchschnittliche Fallbelastung von 73 bedeutet.
Im Zuge der Neuorganisation wird es neue Anforderungen und Qualitätsstandards für den ambulanten sozialen Dienst der Justiz geben, die aber in den wesentlichen Bereichen bereits seit einigen Jahren in Siegen gängige Praxis sind. Im Zentrum der Arbeit wird auch weiterhin die soziale Einzelfallhilfe stehen. Sie wird im Landgerichtsbezirk Siegen durch spezielle Projekte ergänzt. Zu nennen sind dabei die sozialpädagogische Gruppenarbeit mit straffälligen Frauen, das Anti-Aggressivitäts-Training, die sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Kindesmissbrauchern, ein Projekt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, ein Täter-Opfer-Ausgleich-Projekt und ein Projekt, das sich speziell mit der Erarbeitung standardisierter Kriterien für die Beurteilung individuellen Rückfallrisikos beschäftigt.
In der aktuellen Diskussion spielt der Begriff „Haftvermeidung“ eine wesentliche Rolle. Aus Sicht der Bewährungshilfe gibt es gute Gründe, in geeigneten Fällen Alternativen zur Haft zu nutzen. Bewährungshilfe hat sich schon immer als eine solche qualitativ hochwertige Alternative verstanden. Andererseits darf aber nicht aus dem Blick geraten, dass es auch Fälle gibt, in denen die Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit eine Haftverbüßung unumgänglich machen. Eine Aufgabe der Bewährungshilfe wird es auch zukünftig sein, besondere Risiken zu erkennen, prognostisch einzuschätzen und der Strafgerichtsbarkeit als Entscheidungshilfe vor zu tragen. Aus diesem Grund lässt sich der Erfolg der Arbeit der Bewährungshilfe nicht ausschließlich an der Quote der mit dem Straferlass beendeten Bewährungsaufsichten bemessen. Diese Quote liegt zurzeit bei rund 70 %, was angesichts der hohen Fallbelastung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und der vielfältigen Problemlagen der Klientel beeindruckend ist. Immerhin sind z. B. 20% der Klient drogenabhängig, 18% alkohol- und medikamentenabhängig, 50% überschuldet und 45% arbeitslos, wie die aktuelle Stichtagserhebung 2008 ergab. Gewalt spielt zudem in unterschiedlichen Bereichen eine große Rolle.

Auch die Bewährungshilfe ist in den zurückliegenden Jahren nicht von einschneidenden Sparmaßnahmen verschont geblieben. Im Landgerichtsbezirk Siegen beispielsweise sind zwei Planstellen bei der Bewährungshilfe gestrichen worden. Im Zuge der Neustrukturierung sollen dem ambulanten sozialen Dienst der Justiz nun noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden. Eine fachlich qualitativ hochwertige Arbeit setzt aber voraus, dass auch eine angemessene Personalausstattung gegeben ist. Hier gibt es einen eindeutigen Nachholbedarf.

Bezirksarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen

Februar 2007

Vielfältige soziale Problemlagen beschäftigen die Bewährungshilfe

Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen betreut 1.035 MenschenSozialarbeit mit straffällig gewordenen Menschen – darin besteht die wesentliche Aufgabe der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen mit ihren Dienststellen in Siegen, in Olpe und in Bad Berleburg.
Unter Bewährung gestellt werden Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene entweder, wenn die Vollstreckung der gegen sie verhängten Jugend- oder Freiheitsstrafe in der Hauptverhandlung oder wenn ein Strafrest nach Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt für die Dauer mehrerer Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn straffällig gewordene Menschen nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht gestellt werden, ist die Beiordnung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, bei Erwachsenen entscheidet das Gericht im Einzelfall darüber, ob die Bewährungshilfe beauftragt wird, weil eine sozialpädagogische Begleitung notwendig und sinnvoll erscheint.

Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen betreuten zum Stichtag 01.01.2007 insgesamt 1.035 unter Bewährungsaufsicht stehende Menschen und damit durchschnittlich mehr als 60 pro Person. In einer aktuellen Erhebung bestätigte sich, dass Straffälligkeit nach wie vor eine traurige männliche Domäne ist: Ca. 90% der von der Bewährungshilfe Siegen Betreuten sind männlichen Geschlechts. Nach Jugendstrafrecht wurden 13,8% verurteilt. Die Altersspannweite der Betreuten reicht von 14 Jahren bis in das Rentenalter, wobei der Schwerpunkt zwischen 16 und 30 liegt.

Auch wenn innerhalb der Klientel der Bewährungshilfe nahezu alle Straftaten anzutreffen sind, gibt es doch eindeutige Schwerpunkte: So wurden 36,2% wegen Eigentumsvergehen, 15,1% wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und 13,5% wegen Körperverletzung verurteilt.

Etwas entspannt hat sich die Beschäftigungssituation der Klientinnen und Klienten: Waren im Jahr 2001 mit einer Quote von 38% schon sehr viele ohne Beschäftigung, stieg der Prozentsatz auf 47,7% in 2003, auf 51,4% in 2004 und schließlich auf 59% in den Jahren 2005 und 2006. Im Jahr 2007 sank die Quote erstmals seit Jahren auf nunmehr 49,5 %. Die konjunkturelle Lage bleibt also auch bei den Betreuten der Bewährungshilfe nicht ohne positiven Effekt, allerdings ist immer noch jede(r) Zweite ohne Arbeit.

Von den Beschäftigten gehen 14,4% lediglich einem so genannten „1-EURO-Job“ nach, sind also zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf weitergehende Sozialleistungen angewiesen. Die weiterhin schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt schlägt bei der Klientel der Bewährungshilfe also in besonderer Weise zu Buche. Dies ist nicht zuletzt auf das durchschnittlich niedrige Bildungsniveau zurückzuführen: Nur 13,9% verfügen über Abitur oder Fachoberschulreife, andererseits haben 23,7% keinen Schulabschluss sowie weitere 10,9% lediglich einen Sonderschulabschluss erworben. Zum Vergleich: Von allen Schulabgängerinnen und –gängern erwerben 67,0% den Realschul- oder Gymnasialabschluss, lediglich 8,2% schaffen nicht zumindest den Hauptschulabschluss. Mit der niedrigen Schulbildung korrespondiert auch eine niedrige Berufsausbildungsquote.

Menschen mit niedrigem Schul- und Berufsausbildungsstatus werden auf dem Arbeitsmarkt immer seltener nachgefragt, zumal dann nicht, wenn weitere Problemlagen hinzukommen. Im Rahmen der Erhebung stellte sich nämlich heraus, dass 20,9% der Betreuten drogen- und 21,4% alkohol- bzw. medikamentenabhängig sind. Mit 47,2% weisen fast die Hälfte der Betreuten erhebliche Schuldenprobleme auf!
Viele der Betreuten sind gleich von mehreren dieser Problemlagen betroffen, oftmals darüber hinaus auch von psychischer Behinderung und mangelnder sozialer Integration. Dabei weiß man seit langem um die besondere Bedeutung der beruflichen Integration bei der Resozialisierung: Eine feste Beschäftigung sichert nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sie gibt dem Alltagsleben auch eine feste Struktur, sie stärkt das Selbstwertgefühl und integriert sozial. Daher muss die weiterhin dramatische Arbeitslosenquote trotz leichter Entspannung besonders besorgt stimmen.

Die quantitativ bedeutendste Einkommensquelle der Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe ist das Arbeitslosengeld II, das immerhin 43,3% beziehen. Weitere 5,6% erhalten Leistungen des Sozialamtes, insgesamt lebt also die Hälfte der Betreuten am Existenzminimum.

Vor dem Hintergrund der dargestellten sozialen Problemlagen steht die Bewährungshilfe vor besonderen Herausforderungen. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass seit Jahren die Quote der positiv mit dem Straferlass beendeten Bewährungsaufsichten stabil bei knapp 70% liegt.

Bezirksarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen

Februar 2006

Soziale Problemlagen verschärfen sich

Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen betreut 1.062 Menschen. Sozialarbeit mit straffällig gewordenen Menschen – darin besteht die wesentliche Aufgabe der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Siegen mit ihren Dienststellen in Siegen, in Olpe und in Bad Berleburg.
Unter Bewährung gestellt werden Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene entweder, wenn die Vollstreckung der gegen sie verhängten Jugend- oder Freiheitsstrafe in der Hauptverhandlung oder wenn ein Strafrest nach Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt für die Dauer mehrerer Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn straffällig gewordene Menschen nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht gestellt werden, ist die Beiordnung einer Bewährungshelferin oder einer BewährungshelferIn vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, bei Erwachsenen entscheidet das Gericht im Einzelfall darüber, ob die Bewährungshilfe beauftragt wird, weil eine sozialpädagogische Begleitung notwendig und sinnvoll erscheint.

Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen betreuten zum Stichtag 01.01.2006 insgesamt 1.062 unter Bewährungsaufsicht stehende Menschen und damit durchschnittlich mehr als 60 pro Person. In einer aktuellen Erhebung bestätigte sich, dass Straffälligkeit nach wie vor eine traurige männliche Domäne ist: Ca. 90% der von der Bewährungshilfe Siegen Betreuten sind männlichen Geschlechts. Nach Jugendstrafrecht wurden 15,4% verurteilt. Die Altersspannweite der Betreuten reicht von 14 Jahren bis in das Rentenalter, wobei der Schwerpunkt zwischen 16 und 30 liegt.

Auch wenn innerhalb der Klientel der Bewährungshilfe nahezu alle Straftaten anzutreffen sind, gibt es doch eindeutige Schwerpunkte: So wurden 35,1% wegen Eigentumsvergehen, 15,3% wegen Verkehrsdelikten und 14,7% wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Besonders dramatisch entwickelt sich die Beschäftigungssituation der Klientinnen und Klienten: Waren im Jahr 2001 mit einer Quote von 38% schon sehr viele ohne Beschäftigung, stieg der Prozentsatz auf 47,7% in 2003, auf 51,4% in 2004 und schließlich auf 59% in den Jahren 2005 und 2006. Von den Beschäftigten gehen 14,5% lediglich einem sogenannten „1-EURO-Job“ nach, sind also zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf weitergehende Sozialleistungen angewiesen. Die desolate Lage auf dem Arbeitsmarkt schlägt bei der Klientel der Bewährungshilfe also in extremer Weise zu Buche. Dies ist nicht zuletzt auf das durchschnittlich niedrige Bildungsniveau zurückzuführen: Nur 14,6% verfügen über Abitur oder Fachoberschulreife, andererseits haben 22,3% keinen Schulabschluss sowie weitere 11,3% lediglich einen Sonderschulabschluss erworben. Zum Vergleich: Von allen Schulabgängerinnen und –gängern erwerben 66,8% den Realschul- oder Gymnasialabschluss, lediglich 8,3% schaffen nicht zumindest den Hauptschulabschluss. Mit der niedrigen Schulbildung korrespondiert auch eine niedrige Berufsausbildungsquote.

Menschen mit niedrigem Schul- und Berufsausbildungsstatus werden auf dem Arbeitsmarkt immer seltener nachgefragt, zumal dann nicht, wenn weitere Problemlagen hinzukommen. Im Rahmen der Erhebung stellte sich nämlich heraus, dass 22,9% der Betreuten drogen- und 21,5% alkohol- bzw. medikamentenabhängig sind. Mit 48,9% weisen fast die Hälfte der Betreuten erhebliche Schuldenprobleme auf – bei seit Jahren steigender Tendenz! Viele der Betreuten sind gleich von mehreren dieser Problemlagen betroffen, oftmals darüber hinaus auch von psychischer Behinderung und mangelnder sozialer Integration. Dabei weiß man seit langem um die besondere Bedeutung der beruflichen Integration bei der Resozialisierung: Eine feste Beschäftigung sichert nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sie gibt dem Alltagsleben auch eine feste Struktur, sie stärkt das Selbstwertgefühl und integriert sozial. Daher muss der weitere dramatische Anstieg der Beschäftigungslosigkeit besonders besorgt stimmen.

Die quantitativ bedeutendste Einkommensquelle der KlientInnen der Bewährungshilfe ist das Arbeitslosengeld II, das immerhin 44,6% beziehen. Weitere 5,3% erhalten Leistungen des Sozialamtes, insgesamt lebt also die Hälfte der Betreuten am Existenzminimum.

Vor dem Hintergrund der dargestellten sich weiter verschärfenden sozialen Problemlagen steht die Bewährungshilfe vor besonderen Herausforderungen. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass seit Jahren die Quote der positiv mit dem Straferlass beendeten Bewährungsaufsichten stabil bei knapp 70% liegt.

Bezirksarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen