Fachbereiche

Als ein Organ der Justiz ist der ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen den Landgerichten zugeordnet. Die Fachkräfte sind BeamtInnen des gehobenen Sozialdienstes, sie unterliegen der Dienstaufsicht durch die Präsidentin des Landgerichts Siegen.

Die Fachkräfte des aSDJ verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik. Im Anschluss an ihre Diplomprüfung bzw. den Bachelorabschluss haben sie darüber hinaus ggfls. ein einjähriges Berufsanerkennungsjahr/Berufseinmündungsjahr absolviert, an dessen Ende die staatliche Anerkennung erteilt wurde. Neben dieser Basisqualifikation verfügen viele Fachkräfte im Landgerichtsbezirk Siegen über vielfältige Weiterqualifizierungen und Zusatzausbildungen. Durch regelmäßige Supervisionsangebote wird das berufliche Handeln reflektiert und professionell entwickelt.

Der ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen ist örtlich an das jeweilige Landgericht angegliedert. In Folge einer Strukturreform im Jahre 2008 wurden die bis dahin unabhängig uns selbständig voneinander agierenden Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe in NRW zu dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz zusammengefasst. Dennoch bleiben sie als eigenständige Fachbereiche bestehen, so dass sich deutliche Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung der Arbeit ergeben.

Die Klientel setzt sich überwiegend aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemlagen zusammen. Die häufigsten Problemlagen sind Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische und physische Beeinträchtigungen, soziale Desintegration und verringerte soziale Kompetenz.

Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein.

Link zu den drei Fachbereichen:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/dienste/index.php