Ein wichtiger Arbeitsbereich in der Gerichtshilfe ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Durch professionelle Vermittlung eines unbeteiligten Dritten sollen Täter und Opfer darin unterstützt werden, eine von beiden akzeptierte Wiedergutmachung des durch eine Straftat entstandenen Schadens miteinander zu vereinbaren.
Link zum Täter-Opfer-Ausgleich:
http://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/allgemeine_informationen/opferschutz_strafverfahren/taeter_opfer_schutz/index.php